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Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfer

Ein Wirtschaftsprüfer übt ein öffentliches Amt aus und daher werden an die Person des Wirtschaftsprüfers bestimmte Anforderungen gestellt (Unabhängigkeit, Unbefangenheit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit, Eigenverantwortung, berufswürdiges Verhalten). Nur durch das Einhalten dieser Anforderungen kann gewährleistet werden, dass der Wirtschaftsprüfer die beruflichen Aufgaben, welche an ihn gestellt werden, ausüben kann. Die Hauptaufgabe des Wirtschaftsprüfers liegt in der Prüfungstätigkeit. Ihm obliegen jedoch noch weitere Aufgaben:

Prüfungstätigkeit: Hierbei werden betriebswirtschaftliche Prüfungen des Jahresabschlusses sowie der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens durchgeführt. Der Wirtschaftsprüfer prüft auch Lageberichte sowie Konzernlageberichte und Konzernabschlüsse. Nach der Prüfung wird der Wirtschafsprüfer einen Bestätigungsvermerk über die Prüfung und das Ergebnis erteilen oder versagen. Weiterhin werden ihm Due-Diligence-Prüfungen sowie Unterschlagungsprüfungen übertragen. Hier werden vor allem u. a. die Anforderungen der Unabhängigkeit sowie der Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortung benötigt.

Steuerberatung: Ein Wirtschaftsprüfer kann Steuerberatungen durchführen und auch Mandanten vor Finanzämtern und Finanzgerichten vertreten. Bei dieser Aufgabe ist wohl die Anforderung der Verschwiegenheit von hoher Bedeutung.

Gutachter/Sachverständiger: Auch dies ist eine Aufgabe die in das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers gehört. Gerade in diesem Bereich ist die Anforderung der Unbefangenheit und der Unparteilichkeit von besonderer Wichtigkeit.

Als weitere Aufgaben gehören zu dem Beruf des Wirtschaftsprüfers die Unternehmensberatung sowie die Rechtsberatung.

Die Voraussetzungen um zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer zugelassen zu werden, sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ausnahmsweise eine langjährige Tätigkeit bei einem Wirtschafsprüfer sowie drei Jahre Prüfungserfahrung. Bei der Prüfung selbst handelt es sich dann um ein schwieriges Berufsexamen welches in verschiedenen Fächern abgelegt wird. Geprüft wird dann in den Bereichen: “Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung, Berufsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht sowie Steuerrecht.